
Ferientermine & bewegliche Ferientage
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Schuljahr 2024/2025
Sommer | 15. Juli bis 23. August 2024 |
Herbst | 14. Oktober bis 25. Oktober 2024 |
Weihnachten | 23. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 |
Ostern | 07. April bis 21. April 2025 |
beweglich | 4 |
Schuljahr 2025/2026
Sommer | 07. Juli bis 15. August 2025 |
Herbst | 06. Oktober bis 18. Oktober 2025 |
Weihnachten | 22. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026 |
Ostern | 30. März bis 10. April 2026 |
beweglich | 4 |
Angegeben ist der erste und letzte Ferientag.
Ergänzender Hinweis zu der Ferienregelung im Land Hessen im Schuljahr 2023/2024
Die Herbstferien in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 wurden nur einwöchig festgesetzt, weil sowohl für 2022 als auch für 2023 die Sommerferien spät terminiert wurden. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass im Oktober zwei Wochen Ferien sind, wenn die Schule nach den Sommerferien gerade erst im September wieder begonnen hat. Dafür sind die Osterferien in den beiden Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 jeweils dreiwöchig.
Regelung zur Beurlaubung unmittelbar vor bzw. nach den Ferien
In welchen Fällen eine über die Ferien hinaus gehende Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern möglich ist, wird in § 69 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Den entsprechenden Antrag müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich stellen. Da es sich bei der Beurlaubung um eine Ausnahme von der Schulpflicht handelt, müssen die Anträge entsprechend begründet werden. Normalerweise ist für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen die jeweilige Klassenlehrerin oder der jeweilige Klassenlehrer zuständig. Das gilt aber nicht, wenn es sich um eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien handelt. Hier muss die Schulleiterin entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören unter anderem familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Todesfälle sowie die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder besonderen Veranstaltungen.
Nicht anerkannt als besonderer Grund für die Beurlaubung ist der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife des Urlaubsveranstalters nutzen zu können oder den Verkehrsstaus zu entgehen.
Quelle: Hessisches Kultusministerium