
Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)
Downloads: folgen
Inklusive Beschulung
Regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) an der KDS:
Das Beratungs- und Förderzentrum der Friedrich-Fröbel-Schule in Bad Hersfeld verantwortet die verlässliche sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des inklusiven Unterrichts, unterstützt die Schule in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Institutionen und stellt die Fachkompetenz in den verschiedenen Förderschwerpunkten sicher.
Darüber hinaus stellt es der allgemeinen Schule Förderschullehrkräfte für die inklusive Beschulung zur Verfügung. Entsprechende Grundlagen und Vereinbarungen werden jährlich in der regionalen Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Institutionen innerhalb des inklusiven Schulbündnisses (iSB) verankert, evaluiert und fortgeschrieben.
Zu den möglichen sonderpädagogischen Unterstützungsleistungen zählen die:
- Beratung
- Diagnostik
- Förderung
- Kooperation.
Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützungsleistungen haben Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule allein nicht ausreichen, um dem besuchten Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen. Diese Leistungen setzen nach Prüfung auf einen entsprechenden Anspruch eine Beantragung seitens der Schule als auch das schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.
Arbeitsschwerpunkte sind vorrangig die:
• Förderdiagnostik
• Beratung
• Gespräche
• Förderplanung
• Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern
• Unterstützung bei Förderprozessen, um
A) einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu vermeiden
B) Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch bestmöglich zu fördern
• Vernetzung mit anderen Institutionen
• Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schule
• Beteiligung an der Förderkonzeption der Schule.
Grundsätzlich ist unsere Schule bestrebt, alle Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf eines Jahrgangs in einer Klasse gemeinsam zu beschulen, um die vorhandenen Ressourcen möglichst effektiv nutzen zu können. Leistungsbeurteilungen und Schulabschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Förderschwerpunkt. Dabei stellen die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung lernzieldifferente Bildungsgänge dar.
Die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden auf der Grundlage des individuellen Förderplans beschult. Darin werden Förderschwerpunkte, Lernziele und Maßnahmen festgeschrieben, evaluiert und fortgeschrieben. Der entsprechende Anspruch wird spätestens nach 2 Jahren erneut überprüft.
Die hier inklusiv beschulten Jugendlichen werden in besonderem Maß im Prozess der Berufsorientierung unterstützt. Diesbezüglich erfolgt ein enger Austausch mit den Beraterinnen und Beratern für berufliche Rehabilitation der Agentur für Arbeit statt.
Vorbeugende Maßnahmen:
- Entwicklung, Anwendung, Evaluation und Fortschreibung individueller Förderpläne
- Kooperation bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans bei drohendem Leistungsversagen, bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen und emotionalen-sozialen Entwicklung
- Gewährung eines Nachteilsausgleichs –vorrangig vor der Nutzung sonderpädagogischer Angebote nach §§ 3,4; bedarfsorientierte sonderpädagogische Beratung bei Anwendung des Nachteilsausgleichs
- Umsetzung vorbeugender Maßnahmen, um drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, geistigen und emotionalen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken:
1. Individualisierende und binnendifferenzierende Arbeitsformen im Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lerngeschwindigkeiten
2. Umfassende Beratung der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler durch Lehrerinnen und Lehrer der Schule
3. Einrichtung von Stütz- und Fördermaßnahmen auch in Kleingruppen oder als Einzelförderung durch Lehrerinnen und Lehrer der Schule.
4. Zusammenarbeit mit Beratungsdiensten wie dem Schulpsychologischen Dienst und den Beraterinnen und Beratern an den Staatlichen Schulämtern.
5. Zusammenarbeit mit außerschulischen Fördereinrichtungen wie den vorschulischen Einrichtungen, Frühförderstellen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Trägern der Sozialhilfe
6. Sonderpädagogische Beratung insbesondere bei
- der Bestimmung des Entwicklungsstandes, der Lernausgangslage und der Gestaltung von Lernarrangements
- der Bewertung einzelner Schülerleistungen vor dem Hintergrund einer förderdiagnostischen Feststellung der Lernbedingungen
- der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel
- der Beantragung außerschulischer Hilfsmaßnahmen und bei deren angemessener Integration in die schulischen Angebote
- Erteilung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen in der Regel in der Klassengemeinschaft als individuelle und differenzierende Maßnahme oder auch in Kleingruppen
Inklusive Beschulung bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung:
- Mitwirkung bei der Rehabilitation und Integration der Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in die Schulgemeinschaft.
- Maßnahmen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler auf Grundlage der Rahmenrichtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes.
- Entwicklung von Maßnahmen in Zusammenarbeit von allgemeiner Schule und sonderpädagogischem Beratungs- und Förderzentrum. Mitwirkung bei der Rehabilitation und Integration der Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in die Schulgemeinschaft.
- Planung, Implementierung, Umsetzung, Evaluation und Dokumentation der Fördermaßnahmen.
- Beratung von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern.
- Erstellung von förderdiagnostischen Stellungnahmen.
- Entwicklung, Anwendung und Fortschreibung individueller Förderpläne.