Wichtige Fristen| Jeweils 2 Wochen vor Zeugnistermin. Klassen- bzw. Kursarbeiten unterliegen nicht dieser Regelung. |
§ 26 (1) (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses)Mindestens fünf Unterrichtstage vor dem jeweiligen Termin. |
§ 14 Freiwillige Wiederholungen (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses)2 Monate vor Zeugnisausgabe zum Schuljahresende. |
Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen § 2 Sollte spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn zu Beginn des Schuljahres abgeschlossen sein. |
Für die hier aufgelisteten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Bei Unklarheiten gilt der jeweilige Gesetzestext oder der entsprechende Erlass!
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