Ferienübersicht

Ferienordnung für das Schuljahr 2011/2012
Herbstferien 10. – 22.10.2011
Weihnachtsferien 21.12. – 06.01.2012
Osterferien 02. – 14.04.2012
bewegliche Ferientage: 30.04.2012, 18.05.2012, 08.06.2012
Sommerferien 02.07. – 10.08.2012
Die Angaben beziehen sich jeweils auf den ersten und letzten Ferientag.
Ferienordnung für das Schuljahr 2012/2013
Herbstferien 15.10.2012 – 27.10.2012
Weihnachtsferien 24.12.2012 – 12.01.2013
Osterferien 25.03.2013 – 06.04.2013
zzgl. 3 bewegliche Ferientage
Sommerferien 08.07.2013 – 16.08.2013
Regelung zur Beurlaubung unmittelbar vor bzw. nach den Ferien
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In welchen Fällen eine über die Ferien hinaus gehende Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern möglich ist, wird in § 69 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Den entsprechenden Antrag müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich stellen. Da es sich bei der Beurlaubung um eine Ausnahme von der Schulpflicht handelt, müssen die Anträge entsprechend begründet werden. Normalerweise ist für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen die jeweilige Klassenlehrerin oder der jeweilige Klassenlehrer zuständig. Das gilt aber nicht, wenn es sich um eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien handelt. Hier muss die Schulleiterin entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören unter anderem familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Todesfälle sowie die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder besonderen Veranstaltungen.
Nicht anerkannt als besonderer Grund für die Beurlaubung ist der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife des Urlaubsveranstalters nutzen zu können oder den Verkehrsstaus zu entgehen.
Quelle: Hessisches Kultusministerium (www.kultusministerium.hessen.de)
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